Eine Tür, vor allem ober- und mitteldeutsch Türe, auch Tor für grössere Exemplare, ist eine Einrichtung zum Schliessen einer Öffnung in einer Wand oder Mauer. Dabei existieren kulturgeschichtlich bedeutsame Exemplare wie Bronzetüren oder Kassettentüren.
Eine Tür erlaubt das Abgrenzen von Innen- und Aussenräumen gegen andere Räumlichkeiten oder andere Aussenbereiche bei erhaltener Durchgangsmöglichkeit.
Mit einem Schloss können Türen verschlossen und die Räumlichkeiten unzugänglich gemacht werden. Neben der optischen Gestaltung sind Wärme-, Schallschutz sowie die Erfüllung weiterer baulicher Bestimmungen oder Anforderungen wie Rauchschutz, Strahlenschutz (Röntgenräume) oder Brandschutz sowie die mechanische Sicherheit bestimmend für Ausführung und Konstruktion von Türen.
Diese Zusatzfunktionen können auch durch Einlagen in das Türblatt, zusätzliche Abdichtungen zwischen Türblatt und Türrahmen oder durch die Abfolge mehrerer Türen erreicht werden. Das Fenster ist mit der Türe verwandt, ist aber nicht begehbar. Als Mischform besteht die Fenstertüre.